Anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag nach § 45 SGB XI 

Hier finden Sie wertschätzende, emphatische Begleitung, Betreuung und Unterstützung für Erwachsene und Senioren...

 

  • *mit oder ohne Pflegegrad,
  • mit körperlicher oder kognitiver Einschränkung,
  • nach Krankenhausaufenthalt in häuslicher Umgebung,
  • und für pflegende Angehörige, die eine stundenweise Entlastung suchen (im Haushalt oder bei der Betreuung ) Wir sind da, wenn Sie einen Termin haben oder Pause brauchen!

 

Egal ob gemeinsame Gespräche, Begleitung zu Terminen oder Unterstützung in den eigenen vier Wänden, Sie und ihre Lieben stehen bei uns im Mittelpunkt. 

Unsere Aufgaben richten sich nach Ihren persönlichen Anforderungen, individuellen Wünschen, Vorstellungen und Bedürfnissen. 

Immer mit dem vorrangigem Ziel, soziale Isolation zu vermeiden, Ihre Lebensqualität zu verbessern und die Selbständigkeit zu erhalten, um einen möglichst langen verbleib in der gewohnten Umgebung zu ermöglichen. 

 

    Lassen Sie uns Ihren Alltag leichter machen!

    Wir freuen uns darauf Sie kennenzulernen, Ihre Sylvia Bäuscher.

     

    *Bei Vorliegen eines Pflegegrades ist es möglich die Kosten über den monatlichen Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)  abzurechnen.

    Ab Pflegegrad 2 können Sie auch Ihr Pflegegeld nutzen, bei der Pflegekasse die stundenweise Verhinderungspflege (§39 SGB XI) beantragen oder bis zu 40% der Pflegesachleistungen (Umwandlung nach § 45 a SGB XI) nutzen.